Kanzlei C. S. Busch

Willkommen in meiner Kanzlei in Neuried bei München

persönlich - individuell - ganzheitlich

Tätigkeitsschwerpunkte


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Wofür ich stehe

Persönliche und individuelle Beratung nach einem ganzheitlichen Konzept steht bei mir im Vordergrund.


Ich nehme Sie an der Hand und berate Sie mit einem hohen Maß an Einfühlungsvermögen und Menschlichkeit. So erarbeite ich mit Ihnen zusammen ein ganzheitliches Vorsorgepaket, das für Ihre persönlichen Bedürfnisse und individuelle Lebenssituation maßgeschneidert ist.
Ich nehme mir insbesondere für die Beratungsgespräche überdurchschnittlich viel Zeit um zu einem bestmöglichen Ergebnis zu kommen. Hausbesuche sowie Beratungen nach Feierabend sind nach Absprache möglich
Beim Thema Vorsorge im Alter, Krankheiten wie Demenz, Koma und Unfällen geht es um sehr sensible und persönliche Lebensbereiche.
Sie erreichen mich stets persönlich am Telefon zu den üblichen Geschäftszeiten.

089 / 17924365

Mir liegt es am Herzen, jedes Mandat mit einer maßgeschneiderten Lösung zu gestalten, in der sich vor allem die Mandantin oder der Mandant selbst wiederfinden kann.

Ihre Vorsorgemappe

individuell - rechtssicher - aktuell

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist gesetzlich in § 1901a BGB geregelt und ist eine schriftlich festgelegte Verfügung eines einwilligungsfähigen Volljährigen für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Geisteszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.

Neue Anforderungen an Patientenverfügungen gemäß BGH (Beschluss vom 6.Juli 2016- XII ZB 61/16 und Beschluss vom 08.02.2017-XII ZB 604/15)

Man geht davon aus, dass in Deutschland, im Hinblick auf die neuste BGH Rechtsprechung, hunderttausende Patientenverfügung praktisch unwirksam sind, da sie den aktuellen gerichtlich bestätigten Anforderungen nicht mehr genügen.

Eine schriftliche Patientenverfügung entfaltet nur dann unmittelbare Bindungswirkung, wenn ihr konkrete Entscheidungen des Bertoffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen entnommen werden können.

Von vornherein nicht ausreichend sind allgemeine Anweisungen, wie "ein würdevolles Sterben zu wünschen".

Die Formulierung „keine lebenserhaltenden Maßnahmen zu wünschen“ entspricht für sich allein genommen nicht der erforderlichen Konkretisierung.

Deshalb ist eine persönliche umfassende Beratung bei der Erstellung ihrer individuellen Patientenverfügung absolut wichtig.

Ich berate Sie kompetent und umfassend über die Bedeutung, Tragweite und Auswirkungen einer Patientenverfügung. Ich nehme Sie an die Hand und wir gehen gemeinsam Punkt für Punkt alle zu regelnden Angelegenheiten durch.

Vorsorgevollmacht

Es ist unbedingt ratsam, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden. Nur ein rechtswirksam eingesetzter Bevollmächtigter kann Ihren in der Patientenverfügung dargelegten Willen im Bedarfsfall auch durchsetzen.

Liegt keine oder keine wirksame Vorsorgevollmacht vor, so wird vom Betreuungsgericht ein rechtlicher Betreuer bestellt, der Sie dann rechtlich vertritt. Das kann auch eine Ihnen fremde Person sein. Um dies zu vermeiden, sollten Sie unbedingt auch eine Vorsorgevollmacht erstellen, die auch dann einer etwaigen vom Gericht angeordneten Betreuung vorgeht.

Ich berate und gestalte für Sie eine rechtswirksame Vorsorgevollmacht, die exakt für Ihre persönlichen Bedürfnisse und individuelle Lebenssituation maßgeschneidert ist.

Hierbei ist eine umfassende Rechtsberatung unerlässlich, da dem Laien die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht und die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten nicht bekannt sind. Auch birgt eine Vollmacht erhebliche Risiken.

So ist eine solche Vollmacht bedingungsfeindlich und soll im Rechtsverkehr nach außen hin keine Bedingungen oder Einschränkungen erhalten. Selbst die Überschrift „Vorsorgevollmacht“ bedingt die Urkunde für den Fall der Vorsorge, wobei ein Bedingungseintritt nach außen regelmäßig schwer zu beweisen ist. Auch den Bevollmächtigten als „Vertrauensperson“ zu betiteln kann rechtliche Probleme mit sich bringen.

Ich kläre Sie ausführlich über die rechtlichen Auswirkungen Ihrer persönlich gestalteten Vorsorgevollmacht auf und berate Sie dahingehend, um mögliche Risiken und Missbräuche im Vorhinein zu verhindern.

Innenverhältnis

In einer separaten Urkunde wird das Innenverhältnis, der Vertrag zwischen Vollmachtgeber und seinen Bevollmächtigten, erstellt.

Dies ist wichtig, da hier Ihre individuellen Anweisungen und Beschränkungen bezüglich Vorsorgevollmacht gegenüber Ihren eingesetzten Bevollmächtigten geregelt werden.

Im Innenverhältnis wird unter anderem die Rangfolge der Bevollmächtigten, deren Haftung, der Zeitpunkt des Tätigwerdens, Anweisungen bezüglich der Vermögensverwaltung sowie bezüglich Gesundheit, Pflege und Aufenthaltsort vereinbart. Dazu kommen zahlreiche juristische Regelungen, die Sie zusätzlich absichern.

Ich gehe im Beratungsgespräch auf all diese Erfordernisse ein und entwickle daraus mit Ihnen einen Innenverhältnisvertrag nach Ihren Bedürfnissen.

Betreuungsverfügung

Ich empfehle Ihnen sehr, Ihre Vorsorgevollmacht mit einer Betreuungsverfügung zu verbinden.

Das hat den Vorteil, dass im Falle der Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung, bereits vorsorglich in der Betreuungsverfügung für das Gericht verbindlich gewünschte Personen angegeben werden können.

Dadurch können Sie vermeiden, dass fremde, Ihnen unbekannte Personen die rechtliche Betreuung für Sie übernehmen.

In der Betreuungsverfügung haben Sie auch die Möglichkeit, einen von Ihnen gewünschten Kontrollbetreuer zu benennen, falls ein solcher zu einem späteren Zeitpunkt vom Gericht bestellt werden muss.

Auch können Sie vorab Ihre Wünsche, Lebensgewohnheiten und Lebensstandards festlegen, an die sich ein möglicher künftiger Betreuer halten muss.

Da auch eine Betreuungsverfügung rechtlichen Anforderungen genügen muss, berate ich Sie dahingehend ausführlich und erkläre Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten bezüglich der Erstellung.

Notfallausweis

Zusätzlich zur Erstellung der Vorsorgeurkunden erhalten Sie einen auf Ihre Lebenssituation abgestimmten individuell angefertigten und laminierten gelben Notfallausweis, welcher alle wichtigen Daten enthält, wie das Vorliegen einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht sowie Betreuungsverfügung und den Namen der Bevollmächtigten nebst allen wichtigen Telefonnummern, damit eine Benachrichtigung Ihrer Bevollmächtigten im Notfall schnellstmöglich gewährleistet ist.

Registrierung beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Ich biete Ihnen zusätzlich den Service der Registrierung der Urkunde im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer an. Die Gerichte können so vor Anordnungen einer gesetzlichen Betreuung über eine Anfrage im Vorsorgeregister klären, ob im konkreten Fall bereits eine Vorsorgevollmacht vorliegt.


Ihre Vorsorgedokumente werden Ihnen in einer rechtssicheren und genietet verbundenen Urkundenform in einer optisch hervorstechenden gelben Mappe zusammen mit einem laminierten Notfallausweis für den Geldbeutel übergeben.

Sie erhalten jedes Dokument mehrfach ohne Aufpreis im Original, damit Sie bestens abgesichert sind. Deshalb biete Ihnen auch eine Verwahrung der Urkunden in meiner Kanzlei an.

Ablauf des Mandats

1 - Erstberatung

In einem ca. 2- 3 stündigen Erstberatungsgespräch in meinen Kanzleiräumen oder bei Ihnen zu Hause, nehme ich mir viel Zeit für Ihr Anliegen. Auf Grundlage Ihrer persönlichen Lebenssituation und individuellen Bedürfnissen erarbeite ich für Sie ein stimmiges und maßgeschneidertes Vorsorgepaket, das Ihren konkreten Vorstellungen entspricht.

Ich berate Sie bei diesen sensiblen und überaus persönlichen Themen mit einem hohen Maß an Einfühlungsvermögen und Menschlichkeit, um in entspannter Atmosphäre zu einem bestmöglichen Ergebnis zu kommen.

2 - Entwürfe Ihrer Dokumente

Nach dem Erstberatungsgespräch erarbeite ich die Entwürfe der gewünschten Dokumente dem besprochenen Inhalt entsprechend. Diese sende ich Ihnen baldmöglichst per Post oder auf Wunsch per E-Mail zu. So haben Sie die Gelegenheit, alles nochmals zu prüfen.

3 - Besprechung der Entwürfe

Haben Sie noch weitere Fragen oder Klärungsbedarf, besprechen wir das sehr gerne telefonisch oder via E-Mail.

4 - Einarbeiten der Änderungen

Die von Ihnen gewünschten Änderungen werden in die Dokumente eingepflegt, so dass das Ergebnis Ihren konkreten Vorstellungen exakt entspricht.

5 - Übergabe der Vorsorgemappe

Ist aus Ihrer Sicht alles besprochen, so erhalten Sie von mir alle gewünschten Dokumente, jeweils als Verbund genietet, zusammen mit Ihrem laminierten Notfallausweis im Original in einer optisch hervorstechenden gelben Mappe.

Sie erhalten jedes Dokument mehrfach ohne Aufpreis im Original, damit Sie bestens abgesichert sind. Deshalb biete Ihnen auch eine Verwahrung der Urkunden in meiner Kanzlei an.

6 - Registrierung

Auf Wunsch registriere ich Ihre Vorsorgedokumente beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Preise

Ich informiere Sie bereits im Vorfeld über mein transparentes Vergütungsmodell um die oft vorhandene Hemmschwelle gegenüber einem Anwaltsbesuch zu senken.

Im Rahmen der Erstellung von Vorsorgeurkunden, wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Innenvertragsverhältnis und Betreuungsverfügung, biete ich eine komplette Vorsorgemappe zum Gesamtpreis an. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich jeweils um einen im üblichen Rahmen befindliches Mandat handelt. Bei einem schwierigen oder umfangreichen Fall behalte ich mir vor, vom Pauschalpreis abzuweichen, was selbstverständlich zuvor mit dem Mandanten besprochen wird.

Tätigkeit Honorar brutto in €
Erstberatungsgespräch 190,00
Patientenverfügung 45,00
Vorsorgevollmacht 150,00
Innenvertragsverhältnis 50,00
Betreuungsverfügung 20,00
Notfallausweis 15,00
Auslagen 20,00
Gesamtkosten komplette Vorsorgemappe 490,00
Zusätzliche Vorsorgemappe bei ähnlicher Ausgestaltung (Partner, Kinder) 290,00

Ich berate und informiere Sie gerne unverbindlich im Vorfeld des Mandates über die entstehenden Kosten, so dass Sie jederzeit vorab bestens informiert sind.

Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für die Abrechnung außergerichtlicher Beratungen sowie die Ausarbeitung schriftlicher Gutachten kann gem. § 34 RVG auf eine Gebührenvereinbarung hingewirkt werden. Eine Anrechnung der Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 2 RVG wird ausgeschlossen. Selbstverständlich kann auf Mandantenwunsch auch ein Stundenhonorar vereinbart werden, das detailliert für den Mandanten protokolliert wird. Ich kläre Sie gerne in der Beratung oder vorab telefonisch dazu auf.

Kontakt und Anfahrt

So erreichen Sie mich

Telefon 089 / 17924365
Fax 089 / 17924723
Email

Kanzlei Caroline Sophia Busch
Alte Forstenrieder Str. 12c
82061 Neuried

Aufgrund der DSGVO-Bestimmungen ist die Anfahrtsskizze vorrübergehend nicht erreichbar. Gerne gebe ich Ihnen auch telefonisch eine Wegbeschreibung, oder Sie nutzen z.B. Google Maps für Ihre Routenplanung

Mit dem PKW sind es nur wenige Meter von der Autobahn A95.

Ein Privater Parkplatz ist direkt vor der Kanzlei für Sie reserviert. Fahren Sie bitte direkt bei Hausnummer 12c die Einfahrt hinter und biegen dann links ab. Dort können Sie sich unmittelbar vor die Haustüre stellen.


Vom U-Bahn- und Busbahnhof Fürstenried West (U3, Buslinien: 260, 261, 267, 936, 56, 134, 166) sowie der Bushaltestelle Starnberger Str. (Buslinien: 260, 261, 267, 936) in Neuried, sind es nur wenige Gehminuten bis zum Erreichen der Kanzlei.

Gerne sende ich Ihnen eine detaillierte Wegbeschreibung vorab zu.

Impressum

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Verantwortlicher Anbieter

Caroline Sophia Busch
Alte Forstenrieder Str. 12c
82061 Neuried

Telefon: 089 / 17924365
Fax: 089 / 17924723

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Homepage: http://www.csbusch.de/

Berufsträger und Berufhaftpflichtversicherung

Rechstanwältin Caroline Sophia Busch ist nach deutschem Recht als Rechtsanwältin zugelassen. Sie gehört der Rechtsanwaltskammer München an:

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Tal 33, 80331 München
T: +49 (0) 89 / 5329440
F: +49 (0) 89 / 53294428
info@rak-muenchen.de
www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de

Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwaltskanzlei Caroline Sophia Busch:

ERGO Versicherung
Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf
Die Anforderungen der § 51 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) sind eingehalten. Geltungsbereich: Diese Berufshaftplflichtversicherung gilt grundsätzlich für die Tätigkeit im Inland

Berufsrechtliche Regelungen

Die massgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
Die entsprechenden Vorschriften finden Sie unter der Rubrik "Berufsrecht" auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG

Hinweis der Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle: Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist:
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Neue Grünstraße 28
10179 Berlin

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung

http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Haftungsbeschränkung

Rechstanwältin Caroline Sophia Busch hat alle auf ihrer Homepage dargestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und gründlich geprüft. Eine Gewähr für deren Aktualität, Richtig- und Vollständigkeit oder Qualität und jederzeitige Verfügbarkeit wird allerdings nicht übernommen. Hierfür gilt die folgende Haftungsbeschränkung:

Rechstanwältin Caroline Sophia Busch haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der auf ihrer Homepage dargestellten Informationen entstehen. Gleiches gilt für Schäden, die vor allem bei Aufruf oder Herunterladen von Informationen oder Daten durch Computerviren oder der Installation oder Nutzung von Software verursacht werden. § 675 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

Datenschutz

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Diese Datenschutz-Information gilt für die Datenverarbeitung durch:
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